top of page

BIOETHIKGESETZ:

PMA für alle

Veröffentlichung des Dekrets

GESETZ Nr. 2021-1017 vom 2. August 2021 über Bioethik (1)

femme.png

PMA DECRET.png

Dekrete, Anordnungen, Rundschreiben

 

TEXTE   ALLGEMEIN

 

MINISTERIUM FÜR SOLIDARITÄT UND GESUNDHEIT

 

Dekret Nr.   2021-1243 vom 28. September 2021 zur Festlegung der Bedingungen für die Organisation und Verwaltung von Kursen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung

NOCH: SSAP2124045D

 

Betroffene Zielgruppen: Begünstigte der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, Fachleute in Zentren für medizinisch unterstützte Fortpflanzung, Sozialschutzorganisationen.

Zweck: Verfahren in Bezug auf die Bedingungen der Organisation und Abdeckung von Kursen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung.

Inkrafttreten: Der Text tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Hinweis: Der Text legt die Altersvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der medizinisch unterstützten Fortpflanzung und die Selbstaufbewahrung ihrer Gameten für spätere Zwecke der medizinisch unterstützten Fortpflanzung zu ihrem Nutzen fest. Es legt auch die Zusammensetzung des klinisch-biologischen Ärzteteams im Hinblick auf klinische Tätigkeiten der medizinisch assistierten Fortpflanzung fest, das insbesondere für die Durchführung spezifischer Interviews mit Antragstellern vor der Durchführung der assistierten Reproduktionsmedizin zuständig sein wird.

Schließlich sieht der Erlass die Abschaffung der Kostenbeteiligung bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung vor.

Références :  le  décret  est  pris pour  l'application  des  articles  1er   et _cc781905-5cde-3194- bb3b-136bad5cf58d_3  de  la  loi  no  _cc781905-5cde -3194-bb3b-136bad5cf58d_2021-1017  du  2  août  2021 relative à la bioéthique. Das Dekret sowie die Bestimmungen des Gesundheitsgesetzbuchs und des Sozialversicherungsgesetzbuchs, die es ändert, können in der aus dieser Änderung resultierenden Fassung auf der Website von Légifrance eingesehen werden.(https://www.legifrance.gouv.fr).

Der Premierminister,

Zum Bericht des Ministers für Solidarität und Gesundheit,

Unter Bezugnahme auf das Gesetz über die öffentliche Gesundheit, insbesondere seine Artikel L. 2141-2, L. 2141-10 und L. 2141-12; Unter Bezugnahme auf das Sozialgesetzbuch, insbesondere seine Artikel L. 160-8, L. 160-14 und L. 324-1;

Vu la loi no   2021-1017 du 2 août 2021 relative à la bioéthique, notamment ses articles 1er  _cc781905-5cde-3194- bb3b-136bad5cf58d_et 3;

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Vorstands der Nationalen Krankenversicherungskasse vom 6. Juli 2021;

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Biomedicine Agency vom 13. Juli 2021;

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Zentralvorstands der Mutualité sociale agricole vom 20. Juli 2021;

Unter Bezugnahme auf die Überweisung des National Union of Health Insurance Funds Council vom 1st   Juli 2021;

Vu  l'avis  de  l'Union   nationale _cc781905-5cde-3194-bb3b- 136bad5cf58d_ des   organismes   d'assurance   maladie   complémentaire _cc781905-5cde-3194- bb3b-136bad5cf58d_ en   Datum   vom 13. September 2021;

Der Staatsrat (Sozialabteilung) hörte,

Dekrete:

Kunst.  1er.  –  Il est créé, au sein du chapitre Ier   du titre IV du livre Ier_cc781905- 5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_   des zweiten Teils des Gesundheitsgesetzbuches, § 8 mit folgendem Wortlaut:

 

"Sektion 8

„Altersvoraussetzungen für die Inanspruchnahme von medizinisch unterstützter Fortpflanzung und Selbsterhaltung von Gameten

" Kunst. R. 2141-36. – Die Altersvoraussetzungen gemäß Artikel L. 2141-2, um von einer Probe oder Sammlung der eigenen Gameten im Hinblick auf die medizinisch unterstützte Fortpflanzung profitieren zu können, sind wie folgt festgelegt:

„1o    Die Eizellentnahme kann bei Frauen bis zu ihrem dreiundvierzigsten Geburtstag durchgeführt werden;

„2o    Die Entnahme von Spermien kann bei Männern bis zu ihrem sechzigsten Lebensjahr durchgeführt werden.

„Diese Bestimmungen gelten für die Entnahme oder Sammlung von Gameten oder Keimgewebe gemäß Artikel L. 2141-11, wenn dies im Hinblick auf die medizinische Versorgung für die spätere Fortpflanzung erfolgt.

" Kunst. R. 2141-37. – Die gemäß Artikel L. 2141-12 erforderlichen Altersvoraussetzungen, um von der Selbsterhaltung der Gameten im Hinblick auf die spätere Durchführung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung profitieren zu können, sind wie folgt festgelegt:

„1o   Die Eizellentnahme kann bei Frauen ab dem neunundzwanzigsten bis zum siebenunddreißigsten Geburtstag durchgeführt werden;

„2o   Die Entnahme von Spermien kann bei Männern ab dem neunundzwanzigsten bis zum fünfundvierzigsten Geburtstag durchgeführt werden.

" Kunst. R. 2141-38. – Künstliche Befruchtung, die Verwendung von Gameten oder Keimgewebe, die at  gesammelt, entnommen oder konserviert wurden, zu Zwecken der medizinischen Versorgung at  Fortpflanzung_cc781905-5cde-3194 -bb3b-136bad5cf58application_cc8d_ -5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_ der Artikel L.  2141-2,

L. 2141-11 und L. 2141-12 sowie der in Artikel L. 2141-1 erwähnte Embryonentransfer können durchgeführt werden:

« 1o    Jusqu'à  son  quarante-cinquième _cc781905-5cde-3194-bb3b- 136bad5cf58d_anniversaire  chez  la  femme,  non  mariée _cc781905-5cde -3194-bb3b-136bad5cf58d_ou  au  sein  du  couple, _cc781905-5cde-3194-bb3b -136bad5cf58d_qui  a Berufung, das Kind zu tragen;

„2o   Bis zu seinem sechzigsten Geburtstag mit dem Ehepartner, der das Kind nicht gebären soll. »

Kunst.  2.  –   Es wird in Abschnitt 3 von Kapitel II von Titel IV von Buch I   des zweiten Teils des erstellt Public Health Code, ein Artikel R. 2142-18 mit folgendem Wortlaut:

" Kunst. R. 2142-18. – I. – Das in Artikel L. 2141-2 erwähnte multidisziplinäre klinisch-biologische Ärzteteam besteht für klinische Tätigkeiten der medizinisch unterstützten Fortpflanzung aus mindestens:

„1o  Ein Arzt mit Qualifikation in Gynäkologie-Geburtshilfe oder medizinischer Gynäkologie oder Endokrinologie, Diabetes, Stoffwechselerkrankungen für klinische Aktivitäten der Oozytenentnahme für medizinisch unterstützte Zeugung oder Spende, Übertragung und Empfang von Embryonen;

„2o   Ein Arzt, der in Urologie oder allgemeiner Chirurgie oder Gynäkologie-Geburtshilfe für die Entnahme von Spermien qualifiziert ist.

„Diese Praktizierenden erfüllen die in Artikel R. 2142-10 genannten Bedingungen.

„II. – Es beinhaltet auch für die Durchführung der privaten Gespräche der beiden Mitglieder des Paares oder der unverheirateten Frau:

« 1o   Outre  les  médecins  mentionnés _cc781905-5cde- 3194-bb3b-136bad5cf58d_au  I,  au  moins  un _cc781905-5cde-3194-bb3b- 136bad5cf58d_psychiatre,  un  psychologue  ou  un  infirmier _cc781905-5cde -3194-bb3b-136bad5cf58d_mit Ausbildung oder Erfahrung in Psychiatrie;

„2o   Bei Bedarf Sozialassistent.

„III. – Es umfasst auch, für biologische Aktivitäten der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, mindestens einen medizinischen Biologen und einen Techniker -bb3b-136bad5cf58d_ répondant  aux  conditions_cc781905-5c-debb-3194 -136bad5cf58d_ Erwähnungen  à l'article R. 2142-11. »

Kunst. 3. – Artikel R. 160-17 des Sozialgesetzbuchs wird wie folgt geändert:

1o    Au  2o    du _cc781905-5cde- 3194-bb3b-136bad5cf58d_I,  la  première  phrase  est _cc781905-5cde-3194-bb3b- 136bad5cf58d_remplacée  par  les  dispositions  suivantes :  « Pour _cc781905 -5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_les  Untersuchungen, die für die Diagnose und Behandlung von Unfruchtbarkeit erforderlich sind. » ;

2o   Après le 8o   du I, il est inséré un 9o_cc781905-5cde-3194-bb3b -136bad5cf58d_   also geschrieben:

« 9o   Pour l'assistance médicale à procréation réalisée dans les conditions prévues au chapitre Ier   du Titel IV des Buches I   des zweiten Teils des Gesundheitsgesetzbuchs. Die Entscheidung der Krankenkasse über den Widerruf der Teilnahme erfolgt auf Anraten der ärztlichen Kontrolle zum Behandlungsprotokoll  geplant  in Artikel L. 324-1 des dieser Code.

Der Beschluss der Kasse legt die Dauer des Befreiungszeitraums fest. Streitigkeiten gegen die genannte Entscheidung begründen, wenn sie sich auf die Beurteilung der Ärztlichen Kontrollstelle beziehen, ärztliches Gutachten unter den in Kapitel I -136bad5cf58d_du Titel IV des Buches I vorgesehenen Voraussetzungen.

„Wenn ein Versicherter während des Befreiungszeitraums die leitende Organisation wechselt, hat dieser Wechsel keinen Einfluss auf die Dauer, während der er von dieser Befreiung profitiert. »

Kunst. 4. – Die Bestimmungen der Artikel R. 2141-36, R. 2141-37 und R. 2141-38 des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit in ihrem Wortlaut, der sich aus Artikel 1   dieser Verordnung ergibt, gelten für Anträge, die nach Inkrafttreten dieses Dekrets gestellt werden.

Kunst. 5. – Der Minister für Solidarität und Gesundheit ist verantwortlich für die Ausführung dieses Dekrets, das im veröffentlicht wird

Amtsblatt der Französischen Republik.

Geschehen am 28. September 2021.

John Castex

Vom Ministerpräsidenten:

Der Minister für Solidarität und Gesundheit, OLIVIER VÉRAN

Textversion original 

bottom of page